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Bundesarchiv Bild 183-R84290 / CC-BY-SA 3.0 |
Die zweite Hochschulreform Am 07. Oktober 1949 wurde die Deutsche Demokratische Republik gegründet. An die Stelle der SMAD trat die sowjetische Kontrollkommission(1). Aus der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung ging 1951 das Staatssekretariat für Hochschulwesen hervor, das 1958 in Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen umbenannt wurde(2). Das Staatssekretariat erhielt 1967 den Status eines Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Unmittelbar nach Gründung der DDR im Oktober 1949 existierte noch kein Ministerium für Volksbildung, weshalb die Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung die Aufgaben eines zukünftigen Ministeriums für Volksbildung übernahm und erst zum 31. Dezember 1949 aufgelöst werden konnte(3). Die Bildungspolitischen Reformen, die im Sommer 1945 begannen, wurden mit der zweiten Hochschulreform fortgesetzt. |
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Sie nahmen mit der Verordnung über die, Neuorganisation des Hochschulwesens vom 22. Februar 1951 (4) ihren Anfang und
wurden in den Folgejahren durch entsprechende Durchführungsbestimmungen(5) ergänzt. - Bildung eines Staatssekretariats für Hochschulwesen zur zentralen Leitung des Hochschulwesens, - das 10-Monate-Studienjahr wird in zwei Vorlesungsabschnitte, in Herbst- und Frühjahrssemester geteilt.Es beginnt jeweils im September, erstmalig mit Beginn des Studienjahres 1951/1952, - einheitliche Regelungen des Studienganges und eine Prüfungsordnung wurden festgelegt, - Studienpläne für alle Fachrichtungen wurden von ausgewiesenen Vertretern der Fachgesellschaften in Zusammenarbeit mit den Fachministerien erarbeitet und vom Staatssekretariat bestätigt, - Stipendien wurden an bedürftige Studenten gezahlt(6);(7), Die traditionellen Leitungen der Universitäten und Hochschulen wurden erweitert - Prorektorat für Gesellschaftswissenschaften, - Prorektorat für Forschungsangelegenheiten, - Prorektor für wissenschaftliche Aspirantur, - Prorektor für Studentenangelegenheiten, - Pflichtfächer für alle Studienrichtungen wurden eingeführt: - Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium mit den Fächern Marxismus-Leninismus,Politische Ökonomie und Dialektischer und Historischer Materialismus(8), - Sportunterricht, - Unterricht in russischer Sprache und Literatur und in deutscher Sprache und Literatur Im August 1952 erließ der Ministerrat der DDR weitere Beschlüsse zur Leitung der Universitäten und Hochschulen Bildung wissenschaftlicher Beiräte beim Staatssekretariat für Hochschulwesen - Aufstellung von Statuten der Universitäten und Hochschulen, - Bildung und Aufgaben von Seminargruppen, - Ausgründung der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten aus den Philosophischen Fakultäten der Universitäten und Hochschulen. Quellen (1) Sowjetische Kontrollkommission (SKK), Kotrollbehörde, die die Aufgaben der SMAD nach Gründung der DDR übernahm. (2) Staatssekretäre: Gerhard, Harig vom 22. April 1951 bis 26. April 1957 Wilhelm Girnus vom 26. April 1957 bis 1962 Ernst-Joachim Gießmann von 1962 bis 1967 Minister für Hoch- und Fachschulwesen: Ernst-Joachim Gießmann von 1967 -1970 Hans-Joachim Böhme von 1970 bis 1989 (3) Ministerium für Volksbildung Die Minister für Volksbildung der DDR 1949-1952 Paul Wandel 1952-1954 Elisabeth Zaisser 18. März 1954 - 18. November 1954 Hans-Joachim Laabs 1954-1958 Fritz Lange 1958-1963 Alfred Lemmnitz 1963-1989 Margot Honecker 1989 (amtierender Minister) Günther Fuchs 1989-1990 Hans-Heinz Emons 1990 Hans-Joachim Meyer (4) Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens vom 22. Februar 1951, GBl. Nr. 23 S.123) (5) Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens - Einsetzung von Prorektoren für besondere Aufgabengebiete - vom 21. Mai 1951 (GBl. Nr. 62 S. 491) (6) Stipendienordnung (Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1950, Nr.4, S. 17) (7) Verordnung über die Regelung des Stipendienwesens an Universitäten und Hochschulen - vom 20. September 1951 (GBl. Nr. 115 S. 868) (8) Fünfte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens - Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium an den Universitäten und Hochschulen - vom 04. August 1951 (GBl. Nr. 62 S.491) |
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